Schul-ABC
A
Aufgabenhilfe
Jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag am Nachmittag im Anschluss an den Unterricht findet die Aufgabenhilfe statt.
Eine Anmeldung ist jeweils für ein Semester oder das ganze Schuljahr möglich.
B
- Die Eltern suchen stets das direkte Gespräch mit der zuständigen Lehrperson oder dem verantwortlichen Organisator eines Anlasses.
- Innerhalb von 2 Arbeitstagen findet eine erste Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Termins statt. Dieser findet wenn immer möglich innerhalb der nächsten 7 Arbeitstage statt.
- Beim Überspringen einer Instanz, werden die Eltern auf die Einhaltung des Weges hingewiesen. Es gibt keine Ausnahmen.
- An allen Gesprächen sind die betroffene/n Lehrpersonen bzw. Schulleitung anwesend. Es finden keine Gespräche ohne die Lehrpersonen statt.
- An den Gesprächen nehmen nur die Personen teil, mit denen das Gespräch vereinbart wurde.
- Stufe: Gespräch mit Eltern - Lehrperson
- Stufe: Gespräch mit Eltern – Lehrperson – Schulleitung
- Stufe: Gespräch mit Eltern – Lehrperson – Schulleitung – Gemeinderat, Resort Schule
Benützung von privaten Gerätschaften und Fahrzeugen
In den Gebäuden ist das Fahren mit Rollerskates, Kickboards und dergleichen nicht erlaubt.
Das Parkieren von nicht zugelassenen Fahrzeugen für Personen unter 14 Jahren (e-Trotinetts usw.) ist nicht erlaubt. Die Schule lehnt jegliche Haftung bei Beschädigung, Verlust und Diebstahl ab.
Beschwerden
Alle am Schulleben beteiligten Personen haben ein grosses Interesse an einer guten und konstruktiven Zusammenarbeit und einem vertrauensvollen Umgang. Im Bereich Schule haben viele Menschen miteinander zu tun; es gibt auch immer wieder anspruchsvolle Situationen zu bewältigen. Dabei hat eine gut geklärte, geregelte und verbindliche Kommunikation zwischen den Beteiligten eine zentrale Funktion.
Ein sachlicher und angemessener Umgang mit Beschwerden erfordert von allen Betroffenen die Einhaltung eines festgelegten Kommunikations- bzw. Instanzenweges. Es ist wichtig, dass der Beschwerdegegenstand das persönlich Erlebte, bzw. die persönliche Befindlichkeit wieder gibt und nicht auf Gehörtem, Vernommenem, Zugetragenem basiert. Es ist von Bedeutung, ob die Beschwerde auf einen Einzelfall hinweist oder auf ein generell begründetes Problem. Für einen korrekten und konstruktiven Umgang mit Beschwerden ist es wichtig, dass sich alle Beteiligten an einige Grundregeln halten.
Beschwerden von Eltern werden gemäss folgendem Kaskadenmodell bearbeitet:
Bibliothek
Die Schule Auenstein legt Wert auf einen regen Besuch der Gemeindebibliothek. Diese hat jeweils am Mittwoch von 9:00 bis 11:00 Uhr geöffnet. Während der grossen Pause dürfen alle Kinder individuell die Bibliothek nutzen. Die Kinder sollen wenn immer möglich ihre Bibliothekskarte mitnehmen.
Buskosten Kindergartenkinder
Die Einwohnergemeinde übernimmt die Buskosten ganzjährig für Kindergartenkinder, wohnhaft "Im Fahr" bis Abzweigung "alte Fahrstrasse / Austrasse", "Austrasse" und "in der Au".
Die Kostenrückerstattung erfolgt auf der Abteilung Finanzen, gegen Vorweisung der Quittungen für die Fahrscheine.
Eine allfällige Übernahme der Buskosten für Kinder der 1. und 2. Primarschule beurteilt der Gemeinderat auf Anfrage fallweise.
E
Eintritt in den Kindergarten
Der Kindergarten ist Teil der Volksschule und untersteht dem Schulgesetz. Er dauert zwei Jahre und ist für alle Kinder obligatorisch. Stichtag für den Eintritt ist der 31. Juli des Jahres, in dem das Kind sein viertes Lebensjahr vollendet hat. Die Eltern können auf Gesuch Ihr Kind später in den Kindergarten eintreten lassen. Dies ist vor allem für Kinder gedacht, die zwischen dem 1. Mai und 31. Juli geboren sind. Das begründete Gesuch ist der Schulleitung einzureichen. Die Schulpflicht beginnt mit dem späteren Eintritt in den Kindergarten. Sie wird dadurch nicht verkürzt.
Die Eltern erhalten im Januar das Anmeldeformular sowie die weiteren Informationen durch die Schulleitung.
Elektronische Geräte
Nutzung privater elektronischer Geräte
Ab dem 01. August 2025 gilt eine einheitliche Regelung zur Nutzung privater elektronischer Geräte von Schülerinnen und Schüler an den Aargauer Volksschulen. Die Nutzung ist während den ordentlichen Unterrichtszeiten gemäss Stundenplan einschliesslich der Pausen nicht gestattet. Unter private elektronische Geräte fallen insbesondere Handys, Smartphones, Smartwatches, Laptops, Tablets und weitere vergleichbare Geräte. Diese Regelung gilt auf dem gesamten Schulareal sowie auch bei schulischen Anlässen ausserhalb der Schule, wie beispielsweise auf Schulreisen, Lagern oder Exkursionen.
Elternforum
An der Schule Auenstein gibt es das Elternforum, wo alle Eltern, die Kinder an der Schule Auenstein haben, automatisch «Mitglied» sind.
Empfangs- und Unterrichtszeiten
Während der Empfangszeit von 8.00 bis 8.15 Uhr können die Kinder das Schulhaus und den Kindergarten individuell betreten. Schulkinder können bei Bedarf von der Lehrperson auf 8 Uhr aufgeboten werden (z.B. um Arbeiten zu vollenden). Der eigentliche Unterricht beginnt für alle um 8.20 Uhr. In der Schule dauern die Lektionen 45 Minuten. Am Morgen findet zwischen 9.50 und 10.15 Uhr die grosse Pause statt. Am Nachmittag gibt es nach der ersten Lektion 5, nach der zweiten 10 Minuten Pause. Die Schule Auenstein hat von Montag bis Freitag am Morgen Blockunterricht. Je nach Klasse und Stufe findet der Unterricht am Nachmittag zwei bis vier Mal, Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, statt.
Der kleine Kindergarten hat von Montag bis Donnerstag am Morgen und am Montag- oder Donnerstagnachmittag Kindergarten. Der grosse Kindergarten hat von Montag bis Freitag am Morgen und am Montag- oder Donnerstagachmittag Kindergarten.
Es werden keine Kinder vorzeitig nach Hause geschickt. Sollte es einmal nötig sein, wegen Krankheit, vergessenem Schulmaterial etc., vergewissern wir uns, dass Sie zu Hause sind.
Erkrankung/Unfall während des Unterrichtes
Erkrankt ein Kind während dem Unterricht, werden die Eltern kontaktiert. Das Kind wird erst nach Hause gelassen, wenn sichergestellt ist, dass es zu Hause betreut ist.
Bei Unfällen werden die Eltern ebenfalls direkt kontaktiert und bei Bedarf wird Ihr Kind direkt zum Arzt oder ins Spital gefahren bzw. die Ambulanz geholt.
Bitte beachten Sie, dass die Unfallversicherung Sache der Eltern ist. Die Schülerunfallversicherung der Schule kommt für allfällige Folgekosten auf. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung eines Selbstbehaltes.
Erster Schultag
Der erste Schultag des neuen Schuljahres beginnen wir mit der «Inelütete» der 1. Klasse. Für die neuen Kindergartenkinder beginnt der Unterricht erst am Nachmittag.
Für alle grossen KIGA-Kinder und Schüler findet der Unterricht am Nachmittag gemäss Stundenplan statt.
I
Ihr Kind hat verschlafen
Wenn sich Ihr Kind einmal verschlafen hat, informieren Sie bitte die Lehrperson. Ihr Kind soll dann mit dem Hinweis in die Schule geschickt werden, dass die Lehrperson informiert ist und alles in Ordnung sei. Keinesfalls darf ein Kind in die Schule gehetzt werden. Die Sicherheit geht in jedem Fall vor.
Ihr Kind ist krank
Wenn Ihr Kind krank ist, informieren Sie bitte die Lehrpersonen vor Beginn des Unterrichts via Klapp. Kinder sollen erst wieder in die Schule geschickt werden, wenn sie wirklich gesund sind. Absenzen sind via Klapp durch die Erziehungsberechtigten zu melden. Dauert eine Abwesenheit länger als zwei Wochen, ist der Lehrperson ein Arztzeugnis auszuhändigen. Auf Verlangen der Schule haben die Eltern ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, wenn begründete Zweifel an der Krankheit des Kindes bestehen.
K
- Die Kindergartenlehrpersonen informieren Sie regelmässig schriftlich über aktuelle Themen und Anlässe.
- Es findet jedes Jahr ein Elternabend statt.
- Am Elternabend im 2. Kindergartenjahr erhalten die Eltern Infos zur Einschulung.
- Die Kindergartenlehrpersonen laden Sie mindestens einmal pro Jahr zu einem Elterngespräch (Standortgespräch) ein.
- Im ersten Kindergartenjahr findet nach den Herbstferien ein Willkommensgespräch statt.
Kennenlernmorgen Kindergarten
Vor den Sommerferien darf Ihr Kind einen Besuch im Kindergarten machen und erhält einen ersten Einblick. Die Kinder lernen die Kindergartenlehrpersonen und die Klasse kennen.
Kleidung
Die Kinder bringen ein Paar rutschfeste Hausschuhe mit. Die Kleidung soll zweckmässig sein. Da ihr Kind jeden Tag eine gewisse Zeit im Freien verbringt, bitten wir Sie, Ihr Kind wettergerecht anzuziehen. Jedes Kind bringt eine Malschürze mit.
Die Schulkleidung unterscheidet sich klar von der Freizeitbekleidung. Freizügige Kleidung und das Tragen von Trainingsanzügen und Mützen während des Unterrichts sind nicht erwünscht.
Kontakt und Zusammenarbeit Eltern - Schule
Damit sich Ihr Kind im Kindergarten wohlfühlt und sich optimal entwickeln kann, ist ein guter vertrauensvoller Kontakt zwischen Kindergarten und Elternhaus wichtig. Durch gegenseitige Information und Gespräche werden Erwartungen und Ziele geklärt. Folgendes unternehmen wir dafür von Seiten der Schule:
Kopfläuse
Bitte melden Sie es der Klassenlehrperson, wenn ihr Kind Läuse hat. Danach wird die betroffene Klasse informiert um einer Verbreitung entgegenzuwirken.
Unter www.lausinfo.ch finden Sie alle notwendigen Informationen.
Krankheit Lehrperson
Wird eine Lehrperson kurzfristig krank, informiert sie via KLAPP die Eltern der Schulkinder. All jene Kinder, die betreut werden müssen, werden den entsprechenden Klassen zugewiesen. Zu Beginn des Schuljahres füllen alle Eltern das Formular «Betreuung im Krankheitsfall» aus, und geben an, ob ihr Kind in der Schule betreut werden muss.
L
Lernkontrollen
Zyklus 1: Alle Beurteilungsbelege (Lernkontrollen, Prüfungen, summative Belege) werden den Schülern und Schülerinnen ein Mal pro Quartal, in einem Beurteilungsdossier, abgegeben. Die Eltern bestätigen mit Ihrer Unterschrift, dass Sie die Belege eingesehen haben.
Zyklus 2: Die Schüler und Schülerinnen erhalten ihre Lernkontrollen fortlaufend mit nach Hause und die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass Sie diese eingesehen haben. Sollte bei den Lernkontrollen etwas nicht korrekt sein, machen Sie eine Notiz auf einem separaten Blatt und/oder motivieren Sie ihr Kind, dies mit der Lehrperson direkt zu besprechen. Notizen oder Bemerkungen auf den Lernkontrollen sind nicht erlaubt.
M
Musikschule Schenkenbergertal
Die Musikschule Schenkenbergertal bietet einen vielfältigen Instrumental-, Band- und Chorunterricht an. Weitere Informationen sind unter www.ms-schenkenbergertal.ch zu finden.
P
Promotion
Die aktuellen Informationen finden Sie auf der Homepage des Kantons unter Link
R
Rechte und Pflichten der Eltern
Eltern haben das Recht, über den Stand der Leistungen ihrer Kinder und das Schulgeschehen informiert zu werden. Sie können sich jederzeit für ein Gespräch anmelden. Bei wichtigen Entscheiden, etwa beim Übertritt in die Primarschule und die Sekundarstufe I, sind die Erziehungsberechtigten einzubeziehen. Es steht ihnen zu, Elternversammlungen zu bilden.
Die Eltern tragen die Verantwortung in der Erziehung ihrer Kinder. Sie schicken ihr Kind regelmässig in die Schule und verpflichten sich, die Lehrpersonen oder die Schulleitung frühzeitig über Veränderungen im Verhalten ihres Kinds oder über Gründe zum Fernbleiben vom Schulunterricht zu informieren.
Die Eltern nehmen an Elternveranstaltungen oder Gesprächen teil, zu denen die Schulleitung oder eine Lehrperson einladen.
S
Schulweg
Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Sie bestimmen also, wie ihr Kind zur Schule geht. Die Schule empfiehlt, den Schulweg zu Fuss bewältigen zu lassen und Velos, Kickboards und dergleichen zu Hause zu lassen.
Damit Kindergarten- und 1. Klässler auf dem Weg in den Kindergarten resp. in die Schule jederzeit rechtzeitig von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden, erhalten die Kindergartenkinder eine orange und die 1. Klässler eine gelbe Leuchtweste. Das Tragen der Weste ist Pflicht.
Der Schulweg ist ein integraler Teil des Schulalltages und bietet vielfältige Möglichkeiten, sich zurechtzufinden und zu behaupten (Gespräche, Erleben der nahen Umwelt, Umgang mit gefährlichen Wegstrecken, Erfahren der Witterung). Gibt es auf dem Schulweg Probleme (Streitereien, Plagereien), bitten wir Sie, ihr Kind zu bestärken, selber aktiv zu einer gewaltfreien Lösung beizutragen. Ein Eingreifen der Eltern ist dann angezeigt, wenn ein Kind derart belastet ist, dass es nicht mehr in die Schule gehen will. In diesem Fall ist der Kontakt mit der Lehrperson des Kindes zu suchen.
Schwimmunterricht und Wettschwimmen
Alle Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis 6. Klasse besuchen von April - Juni den Schwimmunterricht im Schwimmbad Rupperswil-Auenstein .
Gemäss Lehrplan 21 ist der Schwimmunterricht ein Fachbereich des Fachs Bewegung und Sport.
Primär geht es im Schwimmunterricht darum, den Kindern einen angstfreien, selbstverständlichen und freudvollen Umgang mit dem Wasser zu ermöglichen. Verschiedene Bewegungsmöglichkeiten werden kennengelernt um sich selbst, dem Körper und dem Wasser zu vertrauen. Anschliessend werden die Schwimmstile Kraul, Rückenkraul und Brust parallel erlernt, sowie weitere Elemente aus den Bereichen Tauchen und Springen. Eine regelmässige Teilnahme ist wichtig, damit die nachfolgenden Lernziele erreicht werden können
Aus organisatorischen Gründen haben wir bei der 2., 3. und 6. Klassen den Fokus im Fach Bewegung und Sport im Teilbereich Schwimmen gelegt. Diese Klassen haben deshalb öfters Schwimmunterricht. Die Schüler der 3. Klasse werden den Wasser-Sicherheits-Check absolvieren. Dieser steht für Basis-Kompetenz im Wasser.
Alle zwei Jahre, nächstes Mal 2027, findet in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien das traditionelle Wettschwimmen statt. Im Unterricht wird mit den Kindern entschieden, wer am Wettschwimmen, am Plauschschwimmen oder am Parcours für die Nichtschwimmer teilnimmt. Die Organisation des Wettschwimmens findet durch ein Elternteam und die Lehrpersonen statt.
Alle Auensteiner Schulkinder ab dem 2. Kindergarten bekommen anfangs April von der Schule eine Saisonkarte für das Schwimmbad Rupperswil-Auenstein. Oberstufenschulkinder bekommen die Badekarte direkt durch ihre Oberstufen-Klassenlehrperson.
Sport und Vereine
Der Turnverein ist in Auenstein sehr aktiv und bietet auch für die Schulkinder ein interessantes Angebot an. Weitere Informationen sind unter www.stv-auenstein.ch/jugend zu finden.
U
Übertritt in die 1. Klasse
Zwischen Januar und März finden mit den Eltern der grossen Kindergartenkinder und den Kindergartenlehrpersonen die Übertrittsgespräche in die 1. Klasse statt.
Die Kindergartenkinder besuchen Mitte Juni, am Kennenlerntag, die neue Lehrperson der 1. Klasse.
Übertritt in die Oberstufe
Die Übertritte in die Oberstufe werden bis vor den Sportferien mit der Klassenlehrperson, den Eltern und dem Schüler besprochen. Das Formular «Übertrittsempfehlung an die Oberstufe» muss von den Eltern vollständig ausgefüllt und unterschrieben und zusammen mit der Anmeldung der Wahlfächer bis Ende Februar der Klassenlehrperson abgegeben werden.
Die Schüler und Schülerinnen besuchen die Oberstufe an den Standorten Veltheim und Schinznach, welche zu der Kreisschule Oberstufe Schenkenbergertall gehören.
Urlaube und Dispensation
Die Details zum Bezug von Urlaubstagen, Paragraph 38 und Absenzen sind auf dem Merkblatt «Beurlaubung» geregelt. Bitte beachten Sie, dass an Tagen mit Schulanlässen kein Paragraph 38 bezogen werden kann.
Die weiteren Informationen und Formulare finden Sie hier.
Z
Znüni
Ihr Kind verbraucht im Kindergarten und der Schule viel Energie. Ein gesundes und nahrhaftes, in Ruhe eingenommenes Frühstück liefert ihm diese. Geben Sie ihrem Kind zudem ein gesundes, zuckerfreies Znüni mit. Am Geburtstag kann ein spezielles Znüni für die Klasse mitgebracht werden.
Zuständigkeiten Schule-Eltern
Die öffentlichen Schulen erfüllen ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag in Zusammenarbeit und gemeinsamer Verantwortung mit den Eltern. Je nach Bereich tragen Eltern oder Schule aber jeweils die Hauptverantwortung. Während die Eltern für Erziehung, Unterhalt, Fürsorge und Ausbildung verantwortlich sind, muss die Schule schulische Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, ohne dabei ihren Erziehungsauftrag ausser Acht zu lassen. Die folgende Grafik zeigt auf, wer in welchem Bereich die Hauptverantwortung trägt.
